Preise

Liquidation auf Basis der Vergütungsgruppen des Justizvergütung- und -entschädigungsgesetz JVEG

 

Mit Ausnahme von gerichtlichen Beauftragungen findet im Vorfeld einer Zusammenarbeit zunächst ein -selbstverständlich kostenloses- Gespräch statt, um eine möglichst exakte und faire Kostenprognose erstellen zu können.

Hier stimmen wir gemeinsam die mir zu übertragenden Aufgaben ab und besprechen die Art meiner Beauftragung.

Basierend auf dieser Vorbesprechung erstelle ich Ihnen ein schriftliches Angebot.

Dieses orientiert sich an den vom Gesetzgeber für die Honorierung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im sogenannten Justizvergütungs-und -entschädigungsgesetz kurz JVEG festgelegten Vergütungsgruppen (Anlage 1 zu §9 Abs. 1 JVEG, aktuelle Zuordnungstabelle Sachgebiet 4.1 bis 4.5).

jveg-Kurzfassung.pdf