Problemlösung durch Sachverstand und Neutralität

Kennen Sie das auch: Die Welt um uns herum wird immer komplizierter und spezialisierter, so dass es für den Einzelnen nahezu unmöglich ist, auf allen Gebieten ein "Fachmann" zu sein.

Trotzdem sind wir ständig gefordert Entscheidungen zu treffen, die idealer Weise auf einer fundierten Sachkenntnis basieren.

Egal ob es sich um die Begutachtung eventuell bestehender Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder die Prüfung einer Handwerkerrechnung handelt, ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv.) Sachverständigen kann helfen, ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und  zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung führen.


Gerichtsgutachten

Bei einer gerichtlichen Auseinander-setzung erwarten die Parteien ein objektives Urteil. Die vorsitzenden Richter*innen sind Experten für die juristische Beurteilung des Streitfalls, gleichwohl sind sie, was die fachtechnische Bewertung des Streitgegenstandes anbelangt, in der Regel Laien. Um zu einer neutralen, objektiven und fachlich fundierten Sacheinschätzung zu gelangen, bedient sich das Gericht der Expertise von öbuv. Sachverständigen, die nach einer gründlichen Befassung mit der Streitsache ein mündliches oder schriftliches Gutachten erstatten.

 

Privatgutachten

Unter Privatgutachten (auch Parteiengutachten oder außergerichtliche Gutachten genannt) versteht man alle Gutachten, die außergerichtlich für private Auftraggeber (Privatpersonen, Versicherungen, Behörden etc) erstattet werden. Sie dienen zur

  • fachlichen Beratung und ggf. Hilfe zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber
  • fachlichen Klärung von strittigen Fragen bzw. Meinungs-verschiedenheiten zwischen Parteien im außergerichtlichen Bereich (s. Schiedsgutachten)
  • Vorlage bei Gericht als Parteien-gutachten, um Ansprüche z. B. wegen mangelhafter Handwerks-leistung oder auf Zahlung eines vereinbarten Preises geltend zu machen.

Schiedsgutachten

Im Zuge einer außergerichtlichen Einigung ist das Schiedsgutachten von großer Relevanz. Es bietet eine schnelle, effektive und im Vergleich zum Gerichtsverfahren kostengünstige Möglichkeit der Streitbeilegung.

Beide Parteien werden zu Auftraggebern des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und schließen mit diesem einen Schiedsgutachtenvertrag. Hierdurch sind sie an die vom Sachver-ständigen getroffenen Tatsachenfest-stellung gebunden.

Sollte es dann dennoch zu einem Prozess kommen, ist das Gericht an die Tat-sachenfeststellung gebunden und könnte nicht erneut in die Beweisaufnahme eintreten.