Problemlösung durch Sachverstand und Neutralität
Kennen Sie das auch: Die Welt um uns herum wird immer komplizierter und spezialisierter, so dass es für den Einzelnen nahezu unmöglich ist, auf allen Gebieten ein "Fachmann" zu sein.
Trotzdem sind wir ständig gefordert Entscheidungen zu treffen, die idealer Weise auf einer fundierten Sachkenntnis basieren.
Egal ob es sich um die Begutachtung eventuell bestehender Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder die Prüfung einer Handwerkerrechnung handelt, ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv.) Sachverständigen kann helfen, ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung führen.
Bei einer gerichtlichen Auseinander-setzung erwarten die Parteien ein objektives Urteil. Die vorsitzenden Richter*innen sind Experten für die juristische Beurteilung des Streitfalls, gleichwohl sind sie, was die fachtechnische Bewertung des Streitgegenstandes anbelangt, in der Regel Laien. Um zu einer neutralen, objektiven und fachlich fundierten Sacheinschätzung zu gelangen, bedient sich das Gericht der Expertise von öbuv. Sachverständigen, die nach einer gründlichen Befassung mit der Streitsache ein mündliches oder schriftliches Gutachten erstatten.
Unter Privatgutachten (auch Parteiengutachten oder außergerichtliche Gutachten genannt) versteht man alle Gutachten, die außergerichtlich für private Auftraggeber (Privatpersonen, Versicherungen, Behörden etc) erstattet werden. Sie dienen zur
Im Zuge einer außergerichtlichen Einigung ist das Schiedsgutachten von großer Relevanz. Es bietet eine schnelle, effektive und im Vergleich zum Gerichtsverfahren kostengünstige Möglichkeit der Streitbeilegung.
Beide Parteien werden zu Auftraggebern des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und schließen mit diesem einen Schiedsgutachtenvertrag. Hierdurch sind sie an die vom Sachver-ständigen getroffenen Tatsachenfest-stellung gebunden.
Sollte es dann dennoch zu einem Prozess kommen, ist das Gericht an die Tat-sachenfeststellung gebunden und könnte nicht erneut in die Beweisaufnahme eintreten.
Dipl. Restaurator Matthias Rüenauver
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der HWK OWL für das Malerhandwerk
Teilbereich Restaurierung
Schillerstr. 10c
33104 Paderborn